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Adressen und die DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – ist für uns die wichtigste Grundlage für die Verwendung von Adressen. Die Verordnung gilt seit 2018 und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Dementsprechend ist sie die gesetzliche Basis für unsere Arbeit und wird ohne Wenn und Aber auch konsequent eingehalten. Dieser Anspruch gilt selbstverständlich auch für unseren Adressdienstleister Dun & Bradstreet.

Was verlangt die DSGVO und für wen hat sie Gültigkeit?

Die DSGVO reglementiert die Verwendung personenbezogener Daten zum Schutz von Einzelpersonen. Grundsätzlich gilt sie für alle Unternehmensbereiche und kann nicht ausgeklammert oder mit der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten abgehakt werden! Denn das Datenschutzrecht gilt grundsätzlich für jeden, der Daten über andere Menschen strukturiert verarbeitet und muss entsprechend in vollem Umfang berücksichtigt und eingehalten werden. Zurecht.


Folgende vier Grundsätze sind die rechtliche Basis der DSGVO:

  • Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Dieser Punkt beinhaltet die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung angemessener technischer Schutzvorkehrungen und den entsprechenden Nachweis sowie generell die Abdeckung der Datenverarbeitung durch eine Rechtsgrundlage.
  • Rechtewahrung der Personen, die von der Datenverarbeitung betroffen sind: Der Datenverarbeiter ist dazu verpflichtet, Betroffene transparent und umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und bei entsprechenden Anfragen Auskunft zu geben. Sollte es zu Ansprüchen hinsichtlich Sperrung, Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten kommen, müssen diese unverzüglich erfüllt werden.
  • Gewährleistung von Datenschutz durch technische Einrichtung: Bei datenschutzrelevanten Prozessen müssen bereits in der Entwicklung Grundlagen und datenschutzfreundliche Voreinstellungen hergestellt bzw. eingerichtet werden.
  • Datenschutzorganisation: Die Organisation des Datenschutzes sowie eine umfassende Dokumentation aller Tätigkeiten im Bereich Datenschutz müssen vorhanden und nachweisbar sein.

Das heiße Eisen: Marketingdaten zu werblichen Zwecken

Hiermit kommen wir nun zum Springenden Punkt. Denn noch immer kursiert der Irrglaube, dass seit Inkrafttreten der DSGVO keine Daten von Personen verarbeitet werden dürfen, mit denen man als Unternehmen oder Werbetreibender bislang keinen Kontakt gehabt hatte oder die nicht ausdrücklich eingewilligt haben.

Hierbei ist in erster Linie einmal zwischen reinen Privatpersonen und Personen im Geschäftsumfeld zu unterscheiden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit, also im B2B-Umfeld, kontaktiert werden. Natürlich unterscheidet das Gesetz eigentlich nicht zwischen Unternehmern und Verbrauchern, denn die DSGVO gilt immer, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, auch im B2B-Bereich. Allerdings gelten hierbei die Daten von Unternehmern und Personen im B2B-Umfeld als weit weniger schutzwürdig als die von Privatpersonen, zumal diese Daten oftmals auch öffentlich zugänglich sind. Außerdem kommt hier ein Artikel der DSGVO ins Spiel, der in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung ist.

Artikel 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Dieser Artikel beinhaltet unter anderem das Recht zur Kontaktaufnahme auch ohne ausdrückliche Einwilligung, wenn beispielsweise ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt (Artikel 6 Absatz 1f DSGVO). Somit gilt dieser Absatz als rechtliche Grundlage für Direktmarketingabsichten im B2B-Umfeld. Darunter fallen zum Beispiel eigene Werbezwecke wie unter anderem auch Datenverarbeitung und Übermittlung durch den Adresshandel. Diese sind als legitime Anliegen im Zusammenhang mit der DSGVO akzeptiert. Hintergrund: Die unternehmerische Freiheit, unter die auch die kommerzielle Kommunikation fällt. Das bedeutet im Weiteren, dass neben der reinen Kontaktaufnahme auch die Speicherung und Verarbeitung der Daten eine rechtliche Grundlage haben.

Artikel 6 DSGVO ermöglicht somit uns, unseren Partnern und insbesondere Ihnen als unseren Kunden eine solide und wasserfeste Rechtsgrundlage für die gewerbliche Verwendung von Adressen. Unsere Agents sind zudem bestens vertraut mit sämtlichen Rechten und Pflichten aus der DSGVO und können somit auf entsprechende Fragen während ihrer Telefonate korrekt reagieren.

Unsere Partnerschaft mit Dun & Bradstreet

Unser Partner für die Ermittlung und Bereitstellung qualitativer Adressdatensätze ist Dun & Bradstreet Deutschland GmbH. Dun & Bradstreet ist ein weltweit führender Anbieter von Unternehmensdaten und Analyselösungen. Das Unternehmen unterstützt Kunden auf der ganzen Welt dabei, ihre Entscheidungsfindungsprozesse zu optimieren und ihre Umsätze zu steigern. Die Data Cloud von Dun & Bradstreet bildet die Basis für diesen Erfolg und liefert wertvolle Erkenntnisse. Auf Grundlage dieser Informationen sind Kunden in der Lage, ihre Umsätze gezielt zu steigern, Kosten sowie Risiken zu senken und ihre Geschäft zu transformieren. Bereits seit 1841 hilft Dun & Bradstreet Unternehmen aller Größen neue Geschäftsmöglichkeiten aufzudecken - in unserem Fall die Erstellung relevanter Adresspakete für Ihre Projekte.

Die Informationen für ihre Datenbanken und somit auch für die Adressen erhebt Dun & Bradstreet unter anderem aus Direkterhebungen, öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (bspw. Handelsregister), oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen wie beispielsweise Presseveröffentlichungen.

Dabei ist der Datenschutz das oberste Gebot für den Informationsdienstleister. Datenschutz ist für das Unternehmen Geschäftsprinzip und vertrauensbildende Maßnahme zugleich. Ihre Kundenzufriedenheit und Kundenbindung ergeben sich aus der Gewährleistung, ausschließlich rechtlich einwandfrei erhobene und verarbeitete Daten zu übermitteln. Dabei agiert Dun & Bradstreet stets auf Basis der eingangs erwähnten vier Grundsätze der DSGVO.

Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung orientiert sich das Unternehmen an den mit deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmten Verhaltensregeln für die Auskunftei-Wirtschaft.

 

Das Vorgehen: Wie wir Ihre passenden Adressen ermitteln lassen

Im Vorfeld des Projekts benötigen wir von Ihnen einige Informationen, anhand derer wir die passenden Adressen für Sie über Dun & Bradstreet ermitteln lassen. Folgende Fragestellungen werden dabei von uns erhoben:

  • Wie sieht Ihr optimaler Zielkunden aus?
  • Wie viel PC-Arbeitsplätze / Mitarbeiter sollen vorhanden sein?
  • Welche Branchen sollen ausgeschlossen werden?
  • In welcher Region sollen die Unternehmen ansässig sein?

Vor Kampagnenstart werden die Daten dann außerdem mit Ihren Bestandskunden abgeglichen, um Überschneidungen zu vermeiden. Die so zusammengestellten und bereinigten Daten werden zudem für 12 Monate für Sie geblockt. Das bedeutet, dass diese für keine anderen Kampagnen, insbesondere für Mitbewerber, nicht zur Verfügung stehen und Ihnen exklusiv zur Verfügung stehen.

Was für Sie wichtig ist:

Mit unserer Absicherung und rechtlichen Grundlage in Bezug zur DSGVO sind Sie als unser Kunde selbstverständlich nicht Ihrer Pflichten zur Einhaltung der DSGVO entbunden. Wir gehen davon aus, dass Sie bereits alle Vorkehrungen und Grundlagen in Ihrem Unternehmen geschaffen haben, DSGVO-konform mit Ihren Kundendaten umzugehen. Dennoch haben wir Ihnen hier nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Vollständiger Überblick und Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten
  • Fortlaufende Aktualisierung Ihrer Dokumentation
  • Strukturierte Prozesse zur Erfüllung von Informations- und Auskunftspflichten
  • Prozesse und Kenntnisse zum Umgang mit Rechten und Anliegen Betroffener
  • Einhaltung technischer und organisatorischer Schutzvorkehrungen
  • Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz und DSGVO
  • Prüfung von Dienstleistern und gewissenhafter Umgang mit Daten


Zu guter Letzt:

Mit Beauftragung der Telesales4u haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, für den die DSGVO kein Fremdwort ist. Im Gegenteil. Datenschutz ist für uns oberstes Gebot und wird insbesondere beim Thema Adresserhebung auf die absolute Goldwaage gelegt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Zweifeln oder Fragen hierzu jederzeit mit Rede und Antwort zur Verfügung. Melden Sie sich gerne - Wir erläutern Ihnen bei Interesse Einzelheiten und Details zum Vorgehen, den rechtlichen Grundlagen und Ihren Sicherheiten.

 

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Wir gehören zu den führenden Telesales-Agenturen für den IT- und Industriebereich in Deutschland und sind Experten darin, Interessenten für Sie zu gewinnen. Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Kennenlerntermin.

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